Einkommensteuer | Abziehbarkeit von gemischten Aufwendungen

erstellt am 08.02.2012 von Harald Miltz

Nach Aufgabe des Aufteilungsverbots für gemischte Aufwendungen können Reisekosten zum Besuch der CeBIT-Messe in Hannover wegen gemischten Interesses aufteilbar sein. Wenn z.B. der Arbeitgeber die Aufwendungen für die Eintrittskarten übernimmt, kann dies für eine berufliche Veranlassung sprechen, so dass der gesamte Aufwand absetzbar ist.
Quelle: BFH-Urt. vom 16.11.2011, Az VI R 19/11