Einkommensteuer | 1%-Versteuerung des Dienstwagens auch ohne private Nutzung

erstellt am 14.09.2013 von Harald Miltz

Einkommensteuer | 1%-Versteuerung des Dienstwagens auch ohne private Nutzung
Wird dem Arbeitnehmer ein Firmenfahrzeug auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt, greift die 1%-Regelung selbst dann, wenn das Dienstfahrzeug überhaupt gar nicht privat genutzt wurde.

Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs stellt bereits die rein theoretische Möglichkeit, den Firmenwagen auch privat nutzen zu können, einen steuerpflichtigen Vorteil dar. Der Vorteil in Form der konkreten Möglichkeit, das Fahrzeug auch zu Privatfahrten nutzen zu dürfen, sei schließlich schon mit der Überlassung des Fahrzeugs zugeflossen. Ob der Arbeitnehmer diesen Vorteil auch tatsächlich nutze, sei daher unbeachtlich.

Für die Praxis ist daher zu empfehlen, in den Arbeitsverträgen die Privatnutzung auszuschließen, falls sicher ist, dass der Wagen privat nicht genutzt wird.

Quelle: BFH, Urt. v. 21.03.2013 und 18.04.2013, VI R 31/10, VI R 46/11, VI R 42/12 und VI R 23/12