Bewertung eines Gebrauchtwagens

erstellt am 16.01.2006 von Harald Miltz

Bei der Veräußerung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Kraftfahrzeuges an einen Arbeitnehmer ist darauf zu achten, dass der Veräußerungspreis dem Marktpreis entspricht. Wie dieser Marktpreis zu ermitteln ist, war bisher umstritten. Der Bundesfinanzhof hat nunmehr in einem ergangenen Urteil hier Klarheit geschaffen.

Nach Ansicht des BFH reicht es aus, wenn für die erforderliche Schätzung des Preises die so genannte „Schwacke-Liste“ herangezogen wird. Zwar werden in dieser Marktübersicht nur Richtwerte aufgeführt, unter Berücksichtigung von Fahrzeugausstattung sowie Laufleistung und entsprechenden Zu- und Abschlägen lässt sich jedoch ein zutreffender Wert feststellen.

Ein Gutachten, das einen Händlereinkaufswert als Endpreis ausweist, ist nicht geeignet, den für die Besteuerung maßgeblichen Wert zu ermitteln.

Quelle: BFH, Urt. v. 17.6.2005, VI R 84/04, DB 2005, S. 1947, DStR 2005, S. 1437