Betriebs-Kfz -> Betriebsausgabenabzug bei Privatfahrtenunfall
erstellt am 29.10.2005 von Harald Miltz
Ein Betriebsausgabenabzug für Kosten eines Unfalls ist auch dann anzunehmen, wenn der Unfall auf einer Privatfahrt passiert.
Die Kosten eines Unfalls mit einem gemischt genutzten Betriebs-Kfz, für das der private Nutzungsanteil durch Ansatz des pauschalen Nutzungswerts ermittelt wird, sind, soweit sie auf Schäden an dem Betriebs-Kfz entfallen, in voller Höhe Betriebsausgaben.
Durch den Ansatz des pauschalen Nutzungswerts sind Unfallkosten für Schäden an einem Betriebs-Kfz unabhängig davon abgegolten, ob der Unfall sich bei einer privaten oder betrieblichen Fahrt ereignet hat. Auch bei einem Privatunfall kommt neben dem pauschalen Nutzungswert der Ansatz einer zusätzlichen Nutzungsentnahme in Betracht.
Quelle:
FG Köln, Urt. v. 8.12.2004, 14 K 2612/03, rechtskräftig, EFG 2005, S. 589.