Ausländische Umsatzsteuer - Frist bis 30.06.2005

erstellt am 18.05.2005 von Harald Miltz

Der Vergütungsanspruch für ausländische Umsatzsteuer muss bis spätestens zum 30. Juni 2005 beantragt werden.
Deutsche Unternehmen lassen sich von ca. 1 Milliarde Euro im Ausland gezahlte Umsatzsteuer nur einen Bruchteil zurückerstatten, obwohl sie hier einen entsprechenden Vergütungsanspruch haben. Viele Unternehmen kennen ihren Anspruch garnicht, anderen ist der Formalismus für den Vergütungsanspruch zu aufwendig.

Fazit:

Haben Sie ausländische Geschäftsbeziehungen und zahlen sie entsprechende Umsatzsteuerbeträge, so sprechen Sie uns an. Wir werden Ihnen bei der Realisierung des Vergütungsanspruchs behilflich sein.