Arbeitsrecht -> Urlaub trotz Krankheit

erstellt am 23.05.2009 von Harald Miltz

Ansprüche auf Urlaub erlöschen dann nicht, wenn der Arbeitnehmer zum Ende des Urlaubsjahres bzw. des Übertragungszeitraums erkrankt war und deshalb seinen Urlaub nicht mehr nehmen konnte.
Das Bundesarbeitsgericht folgte mit seinem Urteil der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (siehe Mandanteninfo „Nicht genommener Jahresurlaub ist abzugelten“). Damit ist auch in Deutschland bestätigt, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung hat, wenn es ihm aufgrund von Krankheit nicht möglich war, den Urlaub rechtzeitig zu nehmen.

Das Gericht entschied damit entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung. Denn bisher hatte es das Bundesurlaubsgesetz so ausgelegt, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch in jedem Fall erlischt. Auf den Bestand der bisherigen Rechtsprechung durfte der Arbeitgeber aber seit dem 02.08.06 nicht mehr vertrauen. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf dem Europäischen Gerichtshof die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt.

Quelle: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.03.2009, Aktenzeichen: 9 AZR 983/07