Arbeitsrecht | Krankmeldung nach Streit kein Kündigungsgrund

erstellt am 14.09.2013 von Dr. Lars Breuer

Arbeitsrecht | Krankmeldung nach Streit kein Kündigungsgrund

Meldet sich der Arbeitnehmer nach einem Streit mit dem Arbeitgeber krank, so kann daraus nicht geschlossen werden, dass die Krankheit nur vorgetäuscht ist. Der Arbeitgeber hat dann kein Recht zur fristlosen Kündigung.
In seinem Urteil hob das Gericht die hohe Beweiskraft hervor, die die Rechtsprechung Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beimisst. Selbst wenn der Arbeitnehmer nach dem Streit noch auf der Arbeit ankündigt, einen Arzt aufzusuchen, reicht das nicht aus, um den Beweiswert zu erschüttern. Denn es ist denkbar, dass dem Kläger aufgrund des vorangegangenen heftigen Streits tatsächlich schlecht gewesen sei.

Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss mit konkreten Gegenbeweisen erschüttert werden. Bloße Vermutungen reichen nicht aus.

Quelle: LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 08.09.2009, 1 Sa 230/09