Allgemeines | Jahressteuergesetz (JStG) 2013

erstellt am 20.01.2013 von Harald Miltz

Der Bundestag hat am 17.01.2013 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum JStG 2013 abgelehnt.
Damit ist das JStG 2013 insgesamt gescheitert.

Der Bundestag hatte das Jahressteuergesetz 2013 am 25.10.2012 beschlossen. Am 23.11.2012 versagte der Bundesrat jedoch seine Zustimmung. Daraufhin rief die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss an. Dieser hatte am 12.12.2012 einen umfangreichen Einigungsvorschlag beschlossen. Der Einigungsvorschlag beruhte jedoch nicht auf einem echten Kompromiss zwischen Bund und Ländern, sondern auf einem Mehrheitsentscheid. Keinen Konsens gab es zum Vorschlag, homosexuelle Lebenspartnerschaften mit dem Ehegattensplitting steuerlich gleichzustellen. Zahlreiche andere Änderungen eher technischer Steuervorschriften, die unter anderem der Entbürokratisierung und der Steuergerechtigkeit dienen, waren dagegen einvernehmlich zwischen Bund und Ländern ausgehandelt worden.

Da der Bundestag den Vorschlag am 17.01.2013 nun insgesamt abgelehnt hat, werden weder die einvernehmlichen Teile des Jahressteuergesetzes noch die strittige steuerliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit dem Ehegattensplitting in Kraft treten.

Presseberichten zufolge sollen Elemente des Gesetzes nun als Einzelgesetze oder integriert in andere Gesetze neu in den Bundestag eingebracht werden. Grundsätzlich hätte der Bundestag aber auch die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss später erneut anzurufen. Eine Fortsetzung des Gesetzgebungsverfahrens ist daher nicht ausgeschlossen.

Quelle: Bundestag online