Allgemeines | Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes

erstellt am 20.01.2013 von Harald Miltz

Der Finanzausschuss hat den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes (BT-Drucks. 17/11316, 17/11632) am 16.01.2013 nach Vornahme zahlreicher von der Koalition beantragter Änderungen gebilligt.
Das Gesetz sieht eine Anhebung der sogenannten Übungsleiterpauschale von 2.100 Euro auf 2.400 Euro jährlich vor. Zugleich sollen bürokratische Hemmnisse abgebaut werden, da diese Einnahmen weder der Steuer noch der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Auch die Ehrenamtspauschale soll von 500 Euro auf 720 Euro angehoben werden. Diese Einnahmen unterliegen ebenfalls weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht. Zu den weiteren Verbesserungen gehören eine höhere Steuerfreigrenze für Gewinne aus sportlichen Veranstaltungen und Änderungen bei Haftungsregeln für Ehrenamtliche. Wer für einen Verein oder eine Stiftung ehrenamtlich tätig ist, soll in Zukunft bei einer zweckwidrigen Verwendung von Spendengeldern nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften. Bisher setzte die Haftung bereits bei leichten Nachlässigkeiten ein.

Allerdings muss das Gesetz noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Es soll rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft treten.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 19