Änderung des Umwandlungsgesetz beschlossen

erstellt am 31.08.2006 von Harald Miltz

Am 09.August 2006 wurde der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetz beschlossen.

Die Bundesregierung setzte damit eine entsprechende europarechtliche Richtlinie über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten um. Mit einer entsprechenden Gesetzesänderungen werden künftig grenzüberschreitende Fusionen mit anderen Unternehmen innerhalb der Europäischen Union erleichtert. Insbesondere werden Verschmelzungen deutscher Unternehmen mit europäischen Unternehmensformen möglich sein. Grenzüberschreitenden Kooperationen werden erleichtert. Hiervon erhofft man sich positive Anreize für den nationalen und internationalen Wettbewerb.