Abgabenordnung | Vollständiger Erlass von Säumniszuschlägen bei zu Unrecht versagter Aussetzung der Vollziehung

erstellt am 07.03.2015 von Harald Miltz

Abgabenordnung | Vollständiger Erlass von Säumniszuschlägen bei zu Unrecht versagter Aussetzung der Vollziehung

Der Steuerzahler hatte Einspruch gegen einen Umsatzsteuerbescheid eingelegt und gleichzeitig Aussetzung der Vollziehung beantragt. Der Aussetzungsantrag wurde ebenso wie der anschließende Einspruch abgewiesen. Auch ein nochmaliger Aussetzungsantrag nach erfolgter Einspruchsentscheidung wurde sowohl vom Finanzamt als auch vom Finanzgericht zurückgewiesen. Nachdem die Klage im Hauptsacheverfahren für den Steuerzahler erfolgreich abgeschlossen werden konnte, forderte das Finanzamt trotzdem Säumniszuschläge für die Zeit zwischen der Einspruchsentscheidung und dem finanzgerichtlichen Urteil.

Diese Vorgehensweise hat der Bundesfinanzhof (BFH) nicht akzeptiert. Er stellte fest, dass Säumniszuschläge in vollem Umfang zu erlassen sind, wenn eine rechtswidrige Steuerfestsetzung aufgehoben wird. Dabei muss der Steuerzahler alles getan haben, um die Aussetzung der Vollziehung zu erreichen.

Hinweis:

Eine andere Beurteilung kann es nur dann geben, wenn sich ein Steuerzahler nicht um die Aussetzung der Vollziehung bemüht hat oder im Fall einer Schätzung die Steuerbescheide erst auf Grund nachgereichter Erklärungen aufgehoben werden.