Abgabenordnung (AO) | Klage gegen verbindliche Auskunft unzulässig

erstellt am 03.10.2012 von Harald Miltz

Vertritt das Finanzamt in seiner verbindlichen Auskunft nicht Ihre Meinung, haben Sie keinen Anspruch darauf, dass deren inhaltliche Richtigkeit gerichtlich umfassend geprüft wird.
Quelle: BFH, Urteil vom 29.02.2012, Az. IX R 11/11